Richtlinie Download
über die Auszeichnung herausragender
ehrenamtlicher Verdienste um die Heimatpflege des
Arbeitskreises Alemannische Heimat e.V. Freiburg


Präambel
Die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Alemannische Heimat hat am 16.06.2004 beschlossen, herausragende ehrenamtliche Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet der Heimatpflege im Regierungsbezirk Freiburg durch eine eigene Auszeichnung zu würdigen. Der lokal-regionale Aspekt soll dabei im Mittelpunkt stehen; der Arbeitskreis Alemannische Heimat wird auch künftig regional und landesweit bedeutsame Verdienste um die Heimatpflege für eine Ehrung auf Landesebene (Heimatmedaille) durch das zuständige Ministerium vorschlagen.

§ 1
Mit der Auszeichnung sollen Personen gewürdigt werden, die auf lokaler oder regionaler Ebene durch ihr besonderes Engagement die Heimatpflege in herausragender Weise fördern bzw. gefördert haben. Die Leistungen können insbesondere auf den Gebieten der Heimat-, Landes- und Volkskunde, der Heimatmuseen, der Denkmalpflege, des Brauchtums, der Mundart-Pflege und Laientheater, der Volksmusik, des Volksliedes und des Volkstanzes erbracht worden sein.

§ 2
Das Engagement muss ehrenamtlich sein. Ausgezeichnet sollen Personen werden, die sich um die Förderung der Heimatpflege verdient gemacht haben. Die Auszeichnung soll in besonderem Maße auch heimatpflegerisches Engagement jüngerer Personen würdigen.

§ 3
Die Auszeichnung soll jährlich an höchstens 5 Personen vergeben werden. Über die Vergabe entscheidet der Vorstand des Arbeitskreises. Das Regierungspräsidium wirkt beratend mit. Weitere Institutionen können beratend mitwirken.

§ 4
Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Arbeitskreises Alemannische Heimat e.V., Freiburg. Die Ehrung soll jährlich erfolgen. Ein Anspruch auf Auszeichnung besteht nicht.

§ 5
Die Auszeichnung wird durch Überreichung einer Urkunde und durch Aushändigung einer Anstecknadel/Ansteckbrosche mit dem Emblem des Arbeitskreises Alemannische Heimat e.V., Freiburg, dokumentiert.

§ 6
Die Auszeichnung soll nach Möglichkeit auf örtlicher Ebene erfolgen, um eine Präsenz des Arbeitskreises vor Ort zu gewährleisten. Die Modalitäten der Ehrung werden mit dem Empfänger der Auszeichnung, der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und dem Vorstand des Arbeitskreises Alemannische Heimat abgestimmt.